Regeln

Alternativtext

Eine der Regeln: Immer schön entspannt bleiben. Foto: Beate Wolff

Präambel:
Die Wilde Liga Bielefeld ist selbstverwaltet und autonom. Kern unseres Selbstverständnisses ist der respektvolle Umgang miteinander – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Glaube, Hautfarbe, sexueller Orientierung oder anderer Zuschreibungen. Wer hier spielt, akzeptiert dies und steht auch in Konfliktfällen für einen gewalt- und diskriminierungsfreien Umgang miteinander ein – auf und neben dem Platz. Übrigens: Auch die Würde des Balles ist unantastbar.

Vor der Saison:

§ 1 Neue Teams müssen sich für die kommende Saison jeweils ab dem 1. Februar und bis spätestens Ostersonntag bei den Vornesitzenden über wilde-liga@gmx.de angemeldet haben.

§ 2 Um seinen Startplatz in der Wilden Liga für die kommende Saison zu behalten, meldet sich jedes Team auf der Abschlusssitzung der laufenden Saison zurück. Dabei ist die Startgebühr in Höhe von 30 Euro + ggf. ein Kreidebeitrag, dessen Höhe in derselben Sitzung bestimmt wird, zu zahlen. Bei Nichterscheinen oder Nichtzahlung verliert das Team seinen Startplatz, es sei denn, es nutzt die Nachzahlfrist bis zu dem auf die genannte Ligasitzung folgenden Samstag. Für neu angemeldete Teams gilt: Um einen Startplatz in der Wilden Liga zu bekommen, ist die Anwesenheit auf der genannten Ligasitzung unter Zahlung der genannten Gebühren Pflicht. Eine Nachzahlfrist gibt es nicht. Stimmrecht erhalten die neuen Teams ab der Auftaktsitzung der kommenden Saison.

§ 3 Der Saisonablauf wird durch einen Spielplan geregelt, der auf der Saisoneröffnungssitzung verteilt bzw. online veröffentlicht wird.

§ 4 In der Liga Um die Wurst spielen 11 Teams (Stand Saison 2022/23). Über die Ligastruktur und die Zuordnung neuer Teams entscheidet das Plenum spätestens in der letzten Sitzung der Saison. (Derzeit wegen der Eingleisigkeit der Liga nicht in Anwendung: Neue Teams werden automatisch dem Souterrain zugeteilt.)

§ 5 Änderungen des Regelwerkes werden vom Wilde-Liga-Plenum mit einfacher Mehrheit getroffen, können aber erst auf der dem Antrag folgenden Sitzung abgestimmt werden.

§ 6 Abstimmungsberechtigt auf den Liga-Sitzungen ist eine Person pro Team.

§ 7 Meldet sich ein Team während der Saison ab, werden alle Spiele mit seiner Beteiligung aus der Wertung gestrichen. Das Team gilt als Absteiger.

§ 8 Verstößt ein Team grob gegen die Statuten, kann es vom Plenum ausgeschlossen werden.

Vor dem Spiel:

§ 9 Der reguläre Spieltag ist der Sonntag. Das Team, das Heimrecht hat, kann Ort und Zeit des Spiels bestimmen.

§ 10 Das Heimteam muss bis Dienstagabend Kontakt aufgenommen und einen Terminvorschlag gemacht haben. Eine Verspätung kann wie eine Spielabsage gewertet werden. Spielabsagen können / müssen spätestens drei Tage vor dem vereinbarten / geplanten Termin erfolgen. Das Team, das ein Spiel absagt, ist in der Pflicht, frühzeitig einen Ersatztermin zu planen und anzubieten. Dabei hat das von der Spielabsage betroffene Team eine Mitwirkungspflicht. Wird kein neuer Spieltermin gefunden, wird die Partie mit 2:0 Toren und drei Punkten für das “versetzte” Team gewertet.

§ 11 Wenn ein Team 30 Minuten nach der vereinbarten Treffzeit nicht spielfähig ist (Spielfähigkeit besteht ab 7 Spieler*innen), geht das Spiel mit 2:0 Toren und drei Punkten an den Gegner. Das gilt auch bei durch den Platzwart gebuchten Plätzen. Ein so gebuchter Platz verfällt 30 Minuten nach der Platzwart-Anstoßzeit, wenn die Teams dann nicht spielbereit sind.

§ 12 Bei einem Punkt- oder Pokalspiel der Wilden Liga dürfen zur selben Zeit nicht mehr als zwei DFB-Vereinsspieler*innen für ein Team auf dem Platz stehen.

Während des Spiels:

§ 13 Grundsätzlich ist zwischen zwei Teams alles verhandelbar.

§ 14 Werden vor einem Spiel keine gesonderten Absprachen getroffen, gilt das Regelwerk des Deutschen Fußball-Bundes.

Die Ausnahmen sind:

  1. Der Torwart / die Torfrau darf den Ball auch dann mit der Hand aufnehmen, wenn der Ball von dem/der Mitspieler*in getreten worden ist.
  2. Abseits ist, wenn der/die letzte Feldspieler*in “Abseits” ruft.
  3. Es gibt in der Liga kein passives Abseits.
  4. Die Zahl der Auswechselungen ist unbestimmt.
  5. Es darf auch gewechselt werden, wenn das Spiel nicht unterbrochen ist.
  6. Lehnt es eines der am Spiel beteiligten Teams ab, mit einem/einer Schiedsrichter*in zu spielen, wird das Spiel ohne Unparteiische*n durchgeführt.

§ 15 Das Team, das bei Unstimmigkeiten über sportliche Entscheidungen als erstes den Platz verlässt, hat das Spiel 0:2 verloren. Dies gilt nicht, wenn sich das Team aufgrund eines andauernd grob unsportlichen und verletzungsgefährdenden Verhaltens des Gegners zum Spielabbruch entscheidet.

§ 16 Spieler*innen, die eine Tätlichkeit begehen, müssen den Platz verlassen. Das Team muss in Unterzahl zu Ende spielen.

§ 17 Technisch schlechte Spieler*innen mit goldenen oder neonfarbenen Fußballschuhen dürfen ausgelacht werden.

Nach dem Spiel:

§ 18 Streitigkeiten zwischen zwei Teams können vor das Plenum der Wilden Liga gebracht werden. Dazu sind alle Beteiligten einzuladen. Die Versammlung entscheidet nach Anhörung aller Beteiligten auf der Grundlage dieses Regelwerks. Dies ist auch möglich, wenn nicht alle beteiligten Teams anwesend sind.

§ 19 Das Heimteam ist verpflichtet, das Spielergebnis zu melden. Das Spielergebnis sollte umgehend nach dem Spiel durchgegeben werden. (Info: Die Meldung erfolgt immer und ausschließlich per Mail an wildeliga@gmx.de. Um das Spiel zuzuordnen, soll neben der Paarung und dem Ergebnis auch der genaue Spieltag in der Meldung genannt werden).

§ 20 Bis einschließlich Dienstag nach Pfingsten müssen alle bis dahin angefallenen Nachholspiele durchgeführt und gemeldet worden sein. Andernfalls werden diese Spiele nicht in die Wertung genommen.

Nach der Saison:

§ 21 Ergebnisse, die nach der letzten Meldemöglichkeit eingehen, bleiben ohne Berücksichtigung. Die letzte Meldemöglichkeit ist in der Regel der Abend des Pokalendspiels.

§ 22 Bei Punktegleichstand am Saisonende zählt der direkte Vergleich. Steht auch dieser unentschieden (Summe aus Punkten und Toren), kann ein Entscheidungsspiel anberaumt werden, so die Teams sich nicht außergerichtlich einigen. Spiele, die nach Paragraph 10 oder 11 entschieden worden sind, müssen, um als Entscheidungsgrundlage für den direkten Vergleich gelten zu können, zu den Bedingungen des Heimteams nachgetragen werden.

(derzeit wegen der Eingleisigkeit der Liga nicht in Anwendung:
§ 23
Bis zu einem neuen Beschluss der Liga gilt: Die ersten drei Teams aus der Liga Souterrain steigen am Ende der Saison auf, die letzten drei Teams aus der Liga Um die Wurst steigen am Ende der Saison ab.)

Stand: August 2022